Arbeitsrechtlicher Überblick: Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung

Der Bundesverband der Personalmanager*innen lädt zu einer kostenlosen Zoom-Veranstaltung im Rahmen der Initiative Jedes Talent zählt ein.

Arbeitgeber, die Menschen mit einer Schwerbehinderung beschäftigen wollen, müssen verschiedene besondere gesetzliche Regelungen beachten. Die Rechtslage ist auf den ersten Blick kompliziert, lässt sich aber auf ein paar wenige zentrale Regelungen herunterbrechen. Dabei geht es nicht nur um einen zusätzlichen Schutz für Beschäftigte mit Schwerbehinderung. Die Gesetze enthalten auch Anreize für Unternehmen, Schwerbehinderte einzustellen.

Christoph Seidler – Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei Osborne Clarke – wird am 8. Oktober von 11:30-12:30 Uhr einen arbeitsrechtlichen Überblick zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen geben und dabei auf die folgenden Schwerpunkte eingehen:

  • Welche Besonderheiten gelten im Einstellungsprozess – muss ein Unternehmen z.B. schwerbehinderte Bewerber*innen zum Gespräch einladen, und ist eine Abfrage des Grades der Behinderung zulässig?
  • Im laufenden Arbeitsverhältnis: Welche besonderen Vorschriften gelten? Was ist die Rolle von Schwerbehindertenvertretung und Integrationsamt, und welche Angebote existieren für das Unternehmen?
  • Wie wirkt sich eine Schwerbehinderung im Falle einer Kündigung oder Aufhebungsvereinbarung aus?

Zur Anmeldung: https://www.bpm.de/aktivitaeten/termine/beschaeftigung-mit-schwerbehinderung-08-10-2025/

Diese Veranstaltung ist Teil der Kampagne „Jedes Talent zählt. Für eine inklusive Arbeitswelt“ – eine Initiative der Deutsche Gesellschaft für Personalführung (DGFP), Bundesverband der Personalmanager (BPM), Charta der Vielfalt e.V., Haufe und Personalwirtschaft.

Datum
10.8.2025
Uhrzeit
11:30
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12:30 pm
 Uhr
Ort

Datum
8.10.2025
Uhrzeit
11:30
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12:30
 Uhr
Ort
Digital
Digital