Umgang mit dem dritten Geschlecht

Die Integration von Menschen des dritten Geschlechts fällt Unternehmen noch schwer

Die Änderung des Personenstandsgesetzes ermöglicht es Menschen, die sich nicht als Frau oder Mann empfinden, ihre „diverse“ Identität behördlich bestätigen zu lassen. Was amtlich beschlossen ist, entfaltet im Arbeitsalltag nur langsam Bedeutung. Welche Auswirkungen hat ein drittes Geschlecht auf die Abläufe im Betrieb?

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Vielfalt als Haltung

DATEV ist neues Mitglied des Charta der Vielfalt e. V.  
Das Bild zeigt Ferda Ataman, Bundebauftragte für Antidiskriminierung, und Cawa Younosi, Geschäftsführer Charta der Vielfalt. Sie halten die neue Publikation hoch. Darauf steht "Handlungsempfehlung". Im Hintergrund sind unscharf Menschen bei der Arbeit an Flipcharts zu erkennen.

Neue Publikation: Antidiskriminierung in der betrieblichen Praxis

Gemeinsame Handlungsempfehlung von Charta der Vielfalt und Antidiskriminierungsstelle des Bundes