Stellenanzeigen vielfältiger

Auswirkung des erneuerten Personenstandsgesetzes

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass im Personenstandsgesetz neben dem Eintrag „männlich“ oder „weiblich“ ein Eintrag für eine dritte Geschlechtsoption  vorzusehen ist, wirkt sich mittlerweile auf Stellenanzeigen aus. Diese sind nun häufiger um den üblichen Klammerzusatz (m/w) auf (m/w/d) erweitert. Das „d“ steht dabei für „divers“.

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