Stellenanzeigen vielfältiger
Auswirkung des erneuerten Personenstandsgesetzes
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass im Personenstandsgesetz neben dem Eintrag „männlich“ oder „weiblich“ ein Eintrag für eine dritte Geschlechtsoption vorzusehen ist, wirkt sich mittlerweile auf Stellenanzeigen aus. Diese sind nun häufiger um den üblichen Klammerzusatz (m/w) auf (m/w/d) erweitert. Das „d“ steht dabei für „divers“.